Voraussetzungen im Bundesfreiwilligendienst

Ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist grundsätzlich in jedem Alter möglich. Der Bundesfreiwilligendienst 27+ ist speziell auf Erwachsene ausgerichtet und ist für jeden ab 27 Jahren.

  • Es gibt keine Altersgrenze.
    Damit können auch Menschen in späteren Lebensphasen einen Freiwilligendienst leisten: nach der Elternzeit, für Menschen in der Lebensmitte sowie in der Rente oder Pension ist ein Engagement möglich!
  • Im BFD ist kein bestimmter Schulabschluss erforderlich.
  • Für Beschäftigte in Einrichtungen, die mit vulnerablen Personen arbeiten (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste etc.), ist gesetzlich eine Corona-Schutzimpfung vorgeschrieben. Dazu zählen auch Freiwilligendienstleistende. Es bestehen Ausnahmen, bspw. wenn Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Einrichtung, in der Sie sich bewerben möchten, eine Impfpflicht voraussetzt, können Sie uns gerne kontaktieren.
  • Sie sind unter 27 Jahre alt? Informieren Sie sich zum Freiwilligendienst für Jugendliche und junge Erwachsene auf der Website www.ich-will-fsj.de. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.

Information für Bewerber*innen aus dem Ausland

Bewerber*innen aus dem Ausland brauchen ein gültiges Visum und eine Beschäftigungserlaubnis. Die Unterlagen müssen Sie in der Einrichtung, in der Sie Ihren BFD 27+ leisten wollen, direkt vorlegen. Außerdem sollten Sie idealerweise (gute) Deutschkenntnisse nachweisen.